Spezial-Straf-Rechtsschutz

Gepfefferter Vorwurf!         Die 28-jährige Claudia K. hat ihr Studium abgeschlossen, einen Job angetreten und verdient damit das erste Mal in ihrem Leben eigenes Geld.Im Sommer entschließt sie sich, mit zwei Freudinnen für 3 Wochen Griechenland mit einem Rucksack zu bereisen.
In der griechischen Hafenstadt Patras geraten die drei Damen im Bahnhof in eine Polizeikontrolle. Als Frau K. ihre Handtasche öffnet, um ihren Ausweis herauszuholen, fällt einem der Polizisten das Tränengasspray auf. Das Spray führt Frau K. schon seit Jahren zum Selbstschutz mit.Die bis dahin lockere Stimmung kippt und die Polizisten erklären Frau K., dass sie „arrested“ sei. Das Tränengasspray sei in Griechenland eine verbotene Waffe. Wegen dieser Straftat könne ihr sogar eine Gefängnisstrafe drohen. Frau K. wird auf das Polizeirevier gebracht, von wo aus sie die Botschaft und ihre Eltern telefonisch verständigen darf.Die Botschaft stellt den Kontakt zu einem deutsch sprechenden Rechtsanwalt her. Die große Erfahrung des Rechtsanwaltes, das stets höfliche Verhalten von Claudia und etwas Mitleid der Staatsanwältin führen dazu, dass Claudia schon nach drei Stunden das Polizeirevier wieder verlassen darf.Das Ermittlungsverfahren wegen des Waffenbesitzes wird aber fortgeführt und kann erst nach mehreren Monaten durch den Rechtsanwalt erfolgreich zur Einstellung gebracht werden.

Die AUXILIA hilft

Die Kosten für die Tätigkeit des Strafverteidigers werden von der AUXILIA im Rahmen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes übernommen und belaufen sich auf 3.850,- €.

Hintergrund

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) der KS/AUXILIA schützt beim Vorwurf von Vergehen und auch von Verbrechen. Versicherungsschutz besteht auch bei Verurteilung wegen Vorsatz bei Abschluss des Verfahrens durch rechtskräftigen Strafbefehl.Der Produktbaustein SSR ist in der JUR-Linie der KS/AUXILIA automatisch enthalten.



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