Peter Scholz - Ihr Versicherungsmakler in Hamm

(02381) 306464

Swiss Life BU-Versicherung für Studierende und Azubis

 

 

 

 

Rundum-BU-Schutz mit der BU-Versicherung für Studierende und Azubis von Swiss Life


2 von 3 Studierenden und Azubis fühlen sich gestresst

Mit knapp 67 % fühlt sich die Mehrheit der Studierenden und Auszubildenden in Deutschland gestresst. Bei den Auszubildenden spüren 66 % und bei den Studierenden 67 % der Befragten Stress.1

Mit unserer Berufs­unfähig­keitsversicherung für Studis und Azubis die Folgen früh absichern

Die Folgen von Stress - wie beispielsweise psychovegative Erschöpfungszustände, Depressionen oder Herz-/Kreislauferkrankungen - können im Ernstfall zu einer Berufs­unfähig­keit (BU) führen.

Statistisch gesehen ist jeder vierte Mensch im Laufe des Lebens von einer Berufs­unfähig­keit betroffen.2 Auffällig ist, dass psychische Erkrankungen seit Jahren zunehmen und heute mit 39 % die häufigste Ursache für Berufs­unfähig­keit darstellen,  Herz-/Kreislauferkrankungen verursachen 9 %.

Wenn es zum Ernstfall kommt und Berufs­unfähig­keit eintritt, können Sie nur auf geringe oder im schlimmsten Fall auf gar keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung hoffen, sodass finanzielle Engpässe entstehen können.

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung von Swiss Life für Studierende und Azubis (Swiss Life BU 4U) bietet Ihnen bereits in jungen Jahren einen Rundum-BU-Schutz, finanzielle Sicherheit im Ernstfall und ermöglicht einen Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben.

 

Mehrwerte der Swiss Life BU 4U für Studierende und Azubis

Günstige Beiträge 

Unabhängig davon, welchen Beruf Sie später einmal ausüben, sichern Sie sich schon jetzt dauerhaft die günstigen Beiträge.

Nachversicherungsgarantie

Sie haben die Möglichkeit, den Versicherungsumfang Ihres Vertrags ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen:

  • ereignisunabhängig innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre und 
  • ereignisabhängig  (z. B. bei Ausbildungsende, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) sogar bis zum 50. Lebensjahr.
Zahlungsüberbrückung (BUprotect)

Wenn es finanziell mal eng wird, können Sie den Beitrag bis zu 36 Monate lang auf fünf Euro monatlich reduzieren. Dabei bleiben 70 % der BU-Rente versichert. So überbrücken Sie z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Vollzeitweiterbildungen oder auch ein Sabbatical.

 Akuthilfe

Sie erhalten eine Akuthilfe in Höhe der vereinbarten monatlichen BU-Rente für eine Dauer von zwölf Monaten, wenn bei Ihnen eine der definierten schweren Krank­hei­ten diagnostiziert wurde (z. B. Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall). Der Leistungsanspruch endet nicht, auch wenn sich der Gesundheitszustand innerhalb dieser Zeit verbessert.

Kein Verweis auf eine andere Tätigkeit

Sie sind bereits während der Ausbildung oder dem Studium rundum geschützt und wir verzichten im Leistungsfall auf den Verweis auf eine andere Tätigkeit.

 


Die BU mit Fairnessversprechen

Bei einer Berufs­unfähig­keitsversicherung muss das Gesamtpaket stimmen: seriöser Versicherer, starkes Produkt und hervorragende Services.

Das bietet Swiss Life – überzeugen Sie sich selbst:

Zum Fairnessversprechen


Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studierende und Azubis sinnvoll?

Einfacher Zugang

  • In der Regel sind Studierende und Azubis gesund
  • Es bestehen kaum Vorerkrankungen
  • Dauerhafte Sicherung des Gesundheitszustandes durch frühen Abschluss

Preiswerte Beiträge

  • Weniger Risikozuschläge und Ausschlüsse
  • Je jünger, desto günstiger sind die Beiträge
  • Dauerhaft günstiger Beitrag – unabhängig vom später ausgeübten Beruf

 

Lückenloser Schutz

  • Der BU-Schutz begleitet ein Erwerbsleben lang
  • Weltweit und rund um die Uhr abgesichert
  • Verschiedene Zusatz-Optionen (care-Option (plus), Schwe­re-Krank­hei­ten-Option)

Die BU-Versicherung für Studierende und Azubis gibt Sicherheit im Leistungsfall

  Beispielfälle

 
 
Beruf: Auszubildender Mechatroniker
BU-Absicherung: Ausbildungstarif MetallBerufs­unfähig­keitsschutz
Alter bei BU-Eintritt: 20 Jahre
Tätigkeiten: Montage-, Demontage- oder Reparaturarbeiten im Stehen (300 Min.), in gebückter Haltung (60 Min.), in Zwangshaltungen  (z. B. über Kopf) (60 Min.), Beschaffung von Waren, Gütern und Material, dabei Heben und Tragen von Lasten über 10 kg (20 Min.), Reinigung und Pflege von Arbeitsgeräten, Maschinen und Einrichtungen (10 Min.)
Gesamtarbeitszeit: 7,5 Stunden pro Arbeitstag     
Diagnose: Epilepsie
Leistung: Swiss Life bezahlt eine monatliche BU-Rente3
Beruf: Studentin
BU-Absicherung: Ausbildungstarif der Swiss Life BU
Alter bei BU-Eintritt: 26 Jahre
Tätigkeiten: Teilnahme am Unterricht (180 Min.), Vorbereitung auf das Staatsexamen (160 Min.), Unterrichtsvorbereitung (60 Min.)
Gesamtarbeitszeit: 6,7 Stunden an 5 Tagen die Woche
Diagnose: Mamma-Karzinom
Funktionbeeinträchtigung: Zum Zeitpunkt der Feststellung der Erkrankung befand sich die Versicherte gerade mitten in den Abschlussprüfungen. Aufgrund der Erkrankung war sie über einen Zeitraum von neun Monaten nicht in der Lage, ihr Studium fortzusetzten bzw. ihr Staatsexamen abzuschließen
Leistung: Swiss Life hat eine monatliche BU-Rente für neun Monate bezahlt3

Erklärfilm Berufsunfähigkeitsschutz für Azubis, Studierende und Schulkinder


Digitale Broschüre & bestätigte Qualität

Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen und können sich einen Überblick verschaffen.

Welche Ursachen führen zur Berufsunfähigkeit?

  Kann es mich wirklich treffen?
  Gibt es für mich die passende Absicherung?
  Wie begleitet mich die BU-Versicherung?
  Und vieles mehr

Klicken Sie gleich mal rein und überzeugen Sie sich selbst. 

                             Zur digitalen Broschüre  

digitale Kundenbroschüre

 


Sie möchten mehr erfahren?

Gerne vereinbare ich einen Beratungstermin mit Ihnen.


Persönliche Beratung

Kontaktfoto

Peter Scholz
V.I.S. Scholz e.K.

Fritz-Husemann-Straße 36
59077 Hamm

(02381) 306464
post@vis-scholz.de


Fußnoten

¹YouGov Stress-Studie im Auftrag von Swiss Life, Juni 2023 ²Quelle: https://aktuar.de/politik-und-presse/pressemeldungen/Seiten/Pressemeldung.aspx?FilterField1=ID&FilterValue1=122 ³Die Entscheidung, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, sowie die Anerkennung der Leistungspflicht erfolgte jeweils im Hinblick auf die konkreten Umstände des Einzelfalls. Aus den genannten Beispielen...mehr ]