Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden

Katerstimmung - 

Der Kunde besucht mit Freunden ein Weinfest. Der Wein ist gut und süffig, die Stimmung ausgelassen. Aber die Stimmung kippt plötzlich. Der beste Freund des Kunden flirtet intensiv mit einer Schönheit aus dem Nachbardorf.Das missfällt aber dem Partner der Dorfschönheit und er beginnt, handgreiflich sein Revier zu verteidigen. Der Kunde geht zwischen die beiden Streithähne und versucht diese zu trennen. Bei der Rangelei stürzt der "Betrogene" und zieht sich eine Platzwunde an der Stirn zu.

Zwei Wochen später erhalten der Kunde und sein Freund Post von der Polizei: gegen sie wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Der Amtsrichter glaubt dem Kunden nicht, dass dieser nur schlichten wollte. Der Kunde wird daraufhin wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Hiergegen legt er Berufung ein.Vor dem Landgericht wird der gesamte Fall nochmals verhandelt, mehrere Zeugen werden vernommen. Das Landgericht sieht den Kunden zwar auch nicht als "Unschuldslamm", vertritt aber die Auffassung, dass der „Betrogene“ und der Alkohol eine erhebliche Mitschuld tragen. Es wertet die Schuld des Kunden und seines Freundes als gering. Gegen Zahlung einer Geldauflage zugunsten einer Organisation, die Suchtkranken hilft, wird das Verfahren nach § 153 a StPO eingestellt.

Die AUXILIA hilft Ihrem Kunden - Die Kosten des Verfahrens übernimmt die Staatskasse, die eigenen Auslagen müssen die Angeklagten selbst tragen. Diese bestehen im Wesentlichen aus den Anwaltskosten und betragen für Ihren Kunden mehr als 2.000,- €.Da der Kunde den Spezial-Straf-Rechtsschutz versichert hat, übernimmt die AUXILIA die Kosten. Der Kunde hat lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung zu tragen.

KS-Auxilia Rechtsschutz-Versicherung AG
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