Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

In welchen Fällen kann die Rechtsschutzversicherung nicht helfen?

Die Rechtsschutzversicherung schützt vor finanziellen Risiken in vielen Bereichen - doch sie kann nicht alle denkbaren Fälle abdecken, wenn die Beiträge für die Kunden erschwinglich bleiben sollen.

Bestimmte Auseinandersetzungen können deshalb nicht versichert werden, so etwa Verfahren wegen Parkverstöße im Straßenverkehr, Streitigkeiten rund um den Hausbau oder im Recht der Handelsgesellschaften, Auseinandersetzungen um Spiel- und Wettverträge sowie Spekulationsgeschäfte.

Im Erbrecht werden im Regelfall nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch Tod eines Erblassers, das erforderlich macht. Gleiches gilt für das Familienrecht. Auch Streitigkeiten zwischen gemeinsam in einer Police versicherten Personen sind in der Rechtsschutzversicherung nicht eingeschlossen.

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Rechtsfälle aus dem Leben!

Warum eine Rechtsschutzversicherung? Ehrliche Bürger können sich nur selten vorstellen, dass sie einmal mit dem Gesetzt in Konflikt geraten oder eine Streitigkeit mit einer anderen Person oder mit einem Unternehmen vor Gericht austragen müssen. Rechtsfälle aus der Regulierungspraxis veröffentlicht der Versicherer KS-Auxilia. Sie finden hier Schadenbeispiele, die unterschiedliche Rechtsschutzarten betreffen. Die Schadenregulierung der KS-Auxilia in diesen Fällen ist nicht allgemein gültig oder auf andere Rechtsschutz-Versicherer übertragbar.
Folgen Sie hier dem Link zu den Schadenfällen: Rechtsfälle aus dem Leben


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