Neuer Versicherungsschutz für Roller, Moped und Co ab dem 1. März 2021!
Ab dem 01. März 2021 braucht Ihr Fahrzeug ein neues Versicherungskennzeichen. Gültig ist dieses dann bis zum 28. Februar 2022. Immer incl. ist die Haftpflichtversicherung, da diese in Deutschland für Kraftfahrzeuge eine Pflichtversicherung ist. Neben Roller, Moped oder Kleinkraftrad, benötigen auch E-Bikes mit einer Geschwindigkeit über 25 km/h ein Versicherungskennzeichen.
Die Kennzeichen für die Saison 2021/ 2022 sind blau, im Vorjahr waren sie schwarz, im Folgeahr werden sie wieder grün. Die Farbe der Versicherungskennzeichen ändert sich jährlich zudem ist auf dem Kennzeichen das aktuelle Jahr aufgedruckt.
Der Versicherungsschutz gilt höchstens ein Jahr. Das Versicherungsjahr beginnt am 01.03 und endet am letzten Tag im Februar, am 28. oder 29.02. des Folgejahres.
Nutzer, die ohne gültiges Versicherungskennzeichen fahren, machen Sie sich strafbar. Nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.
Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung kann eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, diese zahlt z.B. bei Diebstahl des Fahrzeuges.