Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Risiko Berufsunfähigkeit

Kaum jemand will sich in jungen Jahren mit dem Gedanken auseinandersetzen, den eigenen Beruf einmal nicht mehr ausüben zu können. Doch immerhin wird etwa jeder vierte Berufstätige noch vor Rentenbeginn berufsunfähig, sei es durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit. Informieren Sie sich also rechtzeitig über passende Vorsorgemaßnahmen!

Denn seit 01. Januar 2001 erhalten alle nach 1961 geborenen Berufstätigen im Fall der Berufsunfähigkeit faktisch keine Zahlungen mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Statt dessen wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt, auf die aber auch nur der Anspruch hat, der nicht einmal mehr drei Stunden täglich irgendeine Arbeit verrichten kann. Die staatlichen Hilfen sind zudem so niedrig bemessen, dass sie Sie und Ihre Familie keinesfalls vor dem finanziellen Absturz bewahren können.

Fachinformation Berufsunfähigkeitsversicherung


Fallstrick in der Berufsunfähigkeitsabsicherung – Infektionsklausel

Die Infektionsklausel ist nicht immer Gesprächsinhalt in der Beratung zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung, die Bedeutung dieser Klausel ist jedoch sehr hoch.Infiziert sich ein Arbeitnehmer mit einem Virus, kann an er seinen Beruf tatsächlich meist weiter ausüben, bis die Krankheit ausbricht. In §31 Infektionsschutzgesetz ist jedoch geregelt, dass die zuständige Behörde die Ausübung der berufl...mehr ]